Rechtskommunikation
Rechtskommunikation stellt alle Beteiligten vor enorme Herausforderungen: Der Kommunikator ist kein Rechtswissenschaftler, der Jurist kein Kommunikationswissenschaftler, beide müssen in ihrem jeweiligen Fach zudem fachlich spezialisiert und persönlich langjährig berufserfahren sein. Wirksame, tritt- und parkettsichere Rechtskommunikation erfordert für die gewünschte Übersetzungs- und Transmissionsleistung eine seltene Doppelqualifikation.

- Behördenkommunikation (Aufsichts-, Kartell- oder Verfolgungsbehörden)
- Interne und externe Compliance-Kommunikation
- Kommunikation bei internen Untersuchungen
- Litigation-PR („Smartphone Wars“, Big ticket Litigation)